Die Pensionskasse ist eine mögliche Form der betrieblichen Altersversorgung und kann nur in Verbindung eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden.
Die Pensionskassenversorgung wird vom Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (als versicherte Person) abgeschlossen.
Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber, entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistungen (Arbeitgeberfinanzierung) oder Sie als Arbeitnehmer vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttogehaltes in die Pensionskassen umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).
Gerne helfe ich Ihnen weiter.